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Unternehmenssteuern / Steuern Privatpersonen

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ESTV: Geplante Gesetzes- und Verordnungsänderungen für 2023 – 2025

Datum:
31.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
ESTV, Steuern Privatpersonen, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 20.05.2022 die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen aktualisiert, und zwar für den Bereich der

  • direkten Bundessteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Verrechnungssteuer
  • Stempelabgaben.

Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist. In der Liste aufgeführt sind auch Gesetzes- und Verordnungsprojekte, die noch nicht abgeschlossen sind.

Mutmassliches Inkrafttreten wird für folgende Gesetze oder Verordnungen angenommen, wobei für die Daten auf die nachfolgende Tabelle verwiesen wird:

  • Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich 20.051
  • Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer 20.455
  • Obligationenrecht (Aktienrecht) 16.077
  • Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung 17.400
  • Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen 21.077
  • Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer 17.448
  • Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) 21.024
  • Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes) 19.043
  • Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer
  • Kollektivanlagengesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) 20.062
  • Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen
  • Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes 21.019
  • Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung
  • Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts)
  • Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)

Zu den Details:

Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2023-2025 | ESTV (admin.ch)

Änderung Inkrafttreten Inhalt
in Kürze
Erlass und Medien-mitteilung
Bundesgesetz
über elektronische
Verfahren im
Steuerbereich
20.051
Gestaffelt: *

1. per 1. Januar 2022 unter Vorbehalt von Ziffer 2-4

2. Artikel 38 Absatz 5 VStG tritt am 1. September 2022 in Kraft.

3. Artikel 38 Absatz 4 VStG tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

4. Der Gliederungstitel vor Artikel 104, die Artikel 104a, 104und 124 Absätze 1-3 DBG, die Artikel 38und 71 Absatz 3 StHG, Artikel 35VStG und Artikel 30WPEG treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor:

1. Die Kantone werden im DBG
und StHG verpflichtet, – neben
dem schriftlichen – ein
elektronisches Verfahren
vorzusehen.

2. Bei den Steuern im Zuständigkeitsbereich des
Bundes kann der Bundesrat
die die Unternehmen zu
einem ausschliesslich
elektronischen Vorgehen verpflichten.

3. Bei der Meldung von Versicherungsleistungen
ist die AHV-Nummer
zu verwenden.

Gesetz

Botschaft

Medien-mitteilung

 

Änderung des Bundesgesetzes
über die direkte Bundessteuer
20.455
01.01.2023 Mit der Umsetzung der Pa.Iv. Markwalder hat das Parlament
Art. 33 Abs. 3 DBG angepasst,
so dass die nachgewiesenen
Kosten für die Drittbetreuung
von Kindern bis höchstens
25 000 Franken pro Kind
und Jahr (statt wie bisher
10 100) von den Einkünften abgezogen werden können.
Gesetz

Bericht der Kommission

Medien-
mitteilung

Obligationenrecht (Aktienrecht)

16.077

 

01.01.2023 Mit der Aktienrechtsrevision
hat das Parlament Änderungen
in DBG, StHG, StG und VStG
in Bezug auf das Kapitalband
und die steuerliche Behandlung
von Bilanz und Erfolgsrechnung
in Fremdwährung verabschiedet.
Gesetz

(Berichtigung)

Botschaft

Medien-mitteilung

Bundesgesetz über
den Systemwechsel
bei der Wohn-eigentums-besteuerung
17.400
Frühestens

01.01.2023 *

Die Umsetzung der Pa.Iv. der
WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung»
sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt
sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum.
Die Eigentümer von selbst-
genutzten Zweitliegenschaften
haben weiterhin den
Eigenmietwert zu versteuern.Der Ständerat hat in der Herbstsession 2021 das
Geschäft durchberaten.
Die Eckwerte sehen
folgendermassen aus:

  • Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auf dem Eigenheim entfallen im DBG sowohl die Unterhaltskosten
    als auch die ausserfiskalisch motivierten Abzüge (ausgenommen denkmalpflegerische Arbeiten).
  • Im StHG bleiben die letztgenannten Abzüge im
    Sinne einer Kann-Vorschrift
    (bzw. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
    zeitlich befristet) bestehen.
  • Die Abziehbarkeit der
    privaten Schuldzinsen soll im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögens-
    erträge weiterhin möglich
    sein. Zusätzlich soll bei den Schuldzinsen ein sog. Ersterwerberabzug eingeführt werden.
Gesetzesentwurf

Erläuternder Bericht

Medien-mitteilung

 

Bundesgesetz über
die Besteuerung
von Leibrenten
und ähnlichen Vorsorgeformen
21.077
Frühestens

01.01.2023 *

Die Umsetzung der Motion
FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe
in der Säule 3b. Bei Kapital-
bezug den Ertragsanteil
statt die Kapitaleinlage
besteuern» sieht eine
Flexibilisierung der Be-
steuerung des Ertragsanteils
von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, angepasst
an die jeweiligen Anlagebedingungen, vor.
Von Leibrenten wird heute
ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert.
Dies ist im heutigen Zins-
umfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung
bei Rentenleistungen wird
damit beseitigt und bei
Rückgewähr und bei
Rückkauf von Leibrentenversicherungen
deutlich gemildert.
Gesetzesentwurf

Botschaft

Medien-mitteilung

Änderung des Bundesgesetzes
über die Mehrwertsteuer
17.448
01.01.2023

 

Die Umsatzgrenze, bis zu
der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte
Sport- und Kulturvereine
sowie gemeinnützige
Institutionen von der
Mehrwertsteuer befreit sind,
ist vom Parlament von 150 000
auf 250 000 Franken angehoben worden. Damit wurde die Pa.Iv. Feller «Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze
für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht»
umgesetzt.
Gesetz

Bericht der Kommission

Medien-mitteilung

Bundesgesetz über
die Verrechnungs-steuer (Stärkung
des Fremdkapital-markts)
21.024
Frühestens

01.01.2023

(Referendum zustande gekommen)

Die Verrechnungssteuer
und die Umsatzabgabe
stellen ein Hindernis
für den Schweizer
Fremdkapitalmarkt dar.
Die vorliegende Reform
verbessert die Rahmen- bedingungen. Zur Stärkung
des Fremdkapitalmarktes
hat das Parlament daher entschieden, Zinserträge mit Ausnahme der Zinsen aus Kundenguthaben an
inländische natürliche
Personen von der Verrechnungssteuer
auszunehmen. Ausserdem
wurde die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben.
Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesgesetz über
die Bekämpfung
des missbräuch-
lichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes
über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts,
des Strafgesetz-buches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregister-gesetzes)
19.043
Voraussichtlich

01.01.2024

(Referendumsfrist: 07.07.2022)

Steuerbehörden sollen
dem Handelsregisteramt
Meldung erstatten, falls
innert 3 Monaten nach
Ablauf der entsprechenden
Fristen von der juristischen
Person gemäss Artikel 125
Absatz 2 DBG keine
unterzeichnete Jahresrechnung eingereicht wird. Zudem
sollen öffentlich-rechtliche
Gläubiger, wie z. B. die Steuerverwaltung, nicht
mehr zwingend auf Pfändung betreiben müssen.
Gesetz

Botschaft

Medien-mitteilung

Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer 01.01.2023 Das Meldeverfahren für Beteiligungserträge im
Konzern soll erleichtert
werden. Die notwendige Beteiligungsquote soll
gesenkt und die Bewilligungs-
dauer verlängert werden.
Verordnung

Erläuterungen

Medien-mitteilung

Kollektivanlagen-gesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)

20.062

 

 

Voraussichtlich

01.04.2023

 

Der Limited Qualified Investor
Fond (L-QIF) ist eine neue Fondskategorie, die
keiner Aufsicht der FINMA untersteht. Er stellt für
qualifizierte Anleger eine
Schweizer Alternative zu
ähnlichen ausländischen Fondsprodukten dar und
soll dazu beitragen, die
Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz
zu erhöhen. Steuerrechtlich
wird klargestellt, dass L-QIF
mit direktem Grundbesitz
gleich behandelt werden
wie Immobilienfonds mit
direktem Grundbesitz.
Privatkunden, die als
qualifizierte Anleger gelten
können und für diese
errichteten privaten Anlagestrukturen, sind
als Anleger eines L-QIF
mit direktem Grundbesitz ausgeschlossen. Dies zwecks Vermeidung von potentiellen Mindereinnahmen im
Bereich der direkten
Steuern. Die eidge-nössischen Räte haben die Gesetzesvorlage am 17. Dezember 2021 in den Schlussabstimmungen verabschiedet.
Gesetz

Botschaft

Medien-mitteilung

Bundesgesetz über
die Tonnagesteuer
auf Seeschiffen
 
Frühestens

01.01.2024 *

Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag. Gesetzesentwurf

Botschaft

Medien-mitteilung

Teilrevision des
Mehrwert-steuergesetzes
21.019 
Frühestens

01.01.2024

 

 

 

 

Mit dieser Teilrevision werden verschiedene parlamentarische Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen sowie die Auskunftspflicht sämtlicher Internet-Plattformen. Weiter sind Vereinfachungen für KMU wie die freiwillige jährliche Abrechnung sowie Massnahmen zur Betrugsbekämpfung vorgesehen. Gesetzesentwurf

Botschaft

Medien-mitteilung

Bundesgesetz über
die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Kranken-pflegeversicherung und der Unfallversicherung
Frühestens

01.01.2024 *

 

Umsetzung der überwiesenen Motion Grin (17.3171). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medien-mitteilung

Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts)

 

Frühestens

01.01.2024 *

Umsetzung der überwiesenen Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (18.3383). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, neben der Einführung des Trusts als neues Institut im Obligationenrecht bei der steuerlichen Behandlung Anpassungen vorzunehmen.

Unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten sollen neu im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medien-mitteilung

Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmens-gruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) Voraussichtlich

01.01.2024

Der Bundesrat will den internationalen Entwicklungen (OECD-/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft) Rechnung tragen und die Regeln der Mindestbesteuerung für internationale Gross-
konzerne umsetzen.
Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medien-mitteilung

Quelle: Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2024-2026 | ESTV (admin.ch)

* Da den Kantonen in der Regel eine Frist von rund zwei Jahren für die Umsetzung ins kantonale Recht eingeräumt wird, könnte das Inkrafttreten später erfolgen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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