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Reiserecht / Gesundheitsrecht

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Coronavirus in Deutschland: Keine Gesundheits-Nachweise mehr seit 01.06.2022 bis voraussichtlich 31.08.2022

Datum:
02.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Covid Tests, Deutschland, Einreise, Einreisebedingungen, Genesungszertifikate
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit gestern, MI 01.06.2022, bis voraussichtlich zum MI 31.08.2022 werden für eine Einreise nach Deutschland keine Impf- oder Genesungszertifikate und keine COVID-Negativtests mehr verlangt.

Ob und inwieweit diese Lockerungen auch nach dem MI 31.08.2022 noch gelten werden, ist derzeit unklar.

Vgl. auch die Informationen des Deutschen Bundesgesundheitsministeriums:

Hinweise des TCS in News und Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland – TCS Schweiz
(abgerufen: 01.06.2022, 24 Uhr)

Das Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt, um entsprechende Dokumente gemäss Einreisevorschriften vorzuweisen.

Falls die Verordnung nicht verlängert wird, gilt für Reisen nach dem 31.08.2022 sehr wahrscheinlich folgendes:

  • Für nicht geimpfte Personen: Vorweisen eines negatives PCR-Testergebnis, das zum Zeitpunkt der Einreise oder bei Reisen mit Beförderungsunternehmen (Flugzeug, Zug…) bei Beginn der Beförderung nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein Antigentestergebnis, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden ist (Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen).
  • Für geimpfte Personen: Vorweisen eines Impfnachweis. Vor der Einreise bei der digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Anerkannte Impfstoffe: AstraZeneca, Janssen (2 Dosen), Moderna und Pfizer-BioNTech. Die letzte Dosis muss mehr als 14 Tage und maximal 9 Monate vor dem Einreisedatum erhalten worden sein.
  • Für Personen, die von Covid-19 genesen sind: Vorweisen eines Nachweises über die Genesung von Covid-19: positives PCR-Testergebnis datiert zwischen 28 Tage und 90 Tagen vor der Abreise.

Vorbehalte des TCS in News und Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland – TCS Schweiz
(abgerufen: 01.06.2022, 24 Uhr)

Ausnahmen / Tagesaufenthalte von weniger als 24 Stunden und Grenzgänger

Die Gesundheitsdokumente können in den folgenden Sprachen ausgestellt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.

Bei der Anreise mit dem Flugzeug müssen die Dokumente bereits beim Boarding vorgewiesen werden.

Innerhalb Deutschlands kann es Einschränkungen geben für Reisende aus Bundesländern mit vielen Neuansteckungen. Touristen, die aus einem betroffenen Gebiet anreisen, dürfen ohne negativen Coronatest nicht beherbergt werden.

Bei einer Einreise aus einem Virusvariantengebiet (oder Aufenthalt in den letzten 10 Tagen vor der Einreise) gelten strengere Vorschriften.

Disclaimer

Da sich die aktuelle Lage jederzeit rasch verändern kann, sollten Sie Ihre Reise gut vorbereiten und sich vor Reisebeginn bei den zuständigen Behörden informieren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

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