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Covid-19: BR ermöglicht einfachen Zugang zu Reiseimpfung

Datum:
13.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Auffrischimpfung, Coronavirus (COVID-19), Zertifikat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verlängerung des digitalen Covid-Zertifikats der EU und der Schweiz bis zum 30.06.2023

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus halten sich aktuell auf tiefem Niveau. Die Schweiz und andere Länder haben die meisten Massnahmen aufgehoben:

  • Für Reisen in die Schweiz braucht es kein Zertifikat.
  • Für Reisen ins Ausland kann es u.U. notwendig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten.

Der Bundesrat (BR) hat deshalb an seiner Sitzung vom 10.06.2022 entschieden, den Zugang zu einer Auffrischimpfung aus nicht-medizinischen Zwecken zu ermöglichen.

  • Impfungsart
    • Dabei handelt sich primär um Reiseimpfungen.
  • Impfungskosten
    • Diese Impfungen sind von den Reisenden selbst zu bezahlen.

Einleitung

Der BR wies einleitend auf folgendes hin:

Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, sei gemäss aktuellen Daten und in der aktuellen Lage nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt:

  • Ausnahmen?
    • Personen mit stark geschwächten Immunsystem
      • Für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem bestehe aus medizinischer und epidemiologischer Sicht auch zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine weitere Auffrischimpfung.
    • Besonders gefährdete Personen
      • Auch für besonders gefährdete Personen scheine es sinnvoller, die weitere Auffrischimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen, weil der Impfschutz in den Wochen und Monate nach der Impfung am höchsten ist.
  • Herbst
    • Für den Herbst sei deshalb eine Erweiterung des Personenkreises, für welche eine weitere Auffrischimpfung empfohlen werde, wahrscheinlich.
  • Nächste Informationen von BAG und EKIF
    • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) wollen noch vor den Sommerferien über den aktuellen Informationsstand betreffend Impfempfehlungen für den Herbst und Winter 2022/23 informieren.

Auffrischimpfung für internationale Reisen

Grundsätzlich bestimmt jedes Land die Voraussetzungen für die Einreise selbständig.

Für Reisen ins Ausland kann es trotzdessen erforderlich sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten:

  • Impfstellen
    • Solche Auffrischimpfungen sollen künftig in Impfstellen, die von den Kantonen bestimmt werden, erhältlich sein.
  • Kosten
    • Die Kosten dieser Auffrischimpfungen haben die Reisenden selbst zu tragen.
  • Preis
    • Der Preis der Auffrischimpfungen wird von den Kantonen und Impfstellen festgelegt werden.
    • Alle empfohlenen Impfungen – wie die zweite Auffrischimpfung für Personen mit geschwächtem Immunsystem – werden weiterhin kostenlos bleiben.
  • Impfstoff und Impfart
    • Off-label und ohne BAG- / EKIF-Empfehlung
      • Die reisebedingte weitere Auffrischimpfung erfolgt
        • ausserhalb der Zulassung von Swissmedic (off-label) und
        • ohne Empfehlung des BAG und EKIF.
    • Verabreichung
      • Solche zusätzlichen Auffrischimpfungen können vom behandelnden Arzt unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht verabreicht werden.

Übernahme der EU-Verordnungen zum Covid-Zertifikat

Für die internationale Reisetätigkeit mit Schweizer Covid-Zertifikaten ist es von Bedeutung, dass diese mit internationalen Vorgaben kompatibel sind:

  • In diesem Kontext hat der BR am 10.06.2022 entschieden,
    • zwei neue Verordnungen der Europäischen Union (EU) zum digitalen Covid-Zertifikat der EU zu übernehmen,
      • welche die EU Ende Juni verabschieden wird.
  • Mit deren Übernahme wird die rechtliche Grundlage des digitalen Covid-Zertifikats der EU bis zum 30.06.2023 verlängert.

Hinweise für Reisende

Der BR weist auf folgendes hin:

«Für die Einreise in die Schweiz bestehen aktuell keine Einschränkungen, ein Zertifikat ist nicht nötig.
Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen (z.B. Test, Impfung, maximale Dauer seit letzter Impfung und Anforderungen an Dokumentation) eigenständig. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Einreise zeitnah über die entsprechenden Anforderungen zu informieren. Wenn ein Land eine längere Zeitspanne nach der Impfung als 270 Tage akzeptiert, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Das Covid-Zertifikat muss daher immer auch ausgedruckt in Papierform mitgeführt werden. Zudem ist abzuklären, ob das Reiseland allenfalls den internationalen Impfausweis (gelb) für die Einreise verlangt.»

Anmerkung der Redaktion

Vorbehalten bleiben die vor Reiseantritt zu beachtenden Reisewarnungen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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