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Verwandtenunterstützung

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Familienrechtliche Unterstützungspflichten

Rechtsgebiet:
Verwandtenunterstützung
Stichworte:
Verwandtenunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eheliche Unterstützungspflicht (Art. 163 ff. ZGB)

  • Ehegatten gegenseitig zur finanziellen Unterstützung verpflichtet
  • Ehegatten sorgen für den gebührenden Unterhalt der Familie
  • Gerichtliche Festsetzung von Unterhaltsbeiträge als Eheschutzmassnahmen möglich auf Begehren und bei Auflösung des gemeinsamen Haushaltes
  • Eheliche Unterstützungspflicht geht der Verwandtenunterstützungspflicht vor

MERKE:

Im Konkubinat (nicht eheliche Lebensgemeinschaft) kann zwischen den Lebenspartnern kein Anspruch auf  Unterstützungsbeiträge bestehen.

Elterliche Unterstützungspflicht (Art. 276 ff. ZGB)

  • Eltern müssen für Unterhalt ihrer unmündigen Kinder aufkommen
  • Elterliche Unterhaltspflicht endet üblicherweise mit Mündigkeit des Kindes, jedoch spätestens mit Abschluss einer Erstausbildung, sofern zumutbar
  • Elterliche Unterstützungspflicht geht der Verwandtenunterstützungspflicht vor

Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 328/329 ZGB)

  • Verwandte in finanzieller Not
  • Verwandtschaft in auf- und absteigender (gerader) Linie
  • Verwandtenunterstützungspflicht subsidiär zur ehelichen und elterlichen Unterstützungspflicht

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