Das internationale Recht wird durch das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) als Kodifikation bestimmt, welches nebst Staatsverträgen (wie das sog. Lugano Uebereinkommen (LuGUe) die Rechtsanknüpfung und die Rechtsdurchsetzung zwischen Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) regelt.
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