Durch den Mietvertrag erhält der Mieter das Recht, gegen Entrichtung eines Mietzinses die gemietete (beweglich oder unbewegliche) Sache zu gebrauchen.
Suchen Sie einen Anwalt, der Sie in Ihren rechtlichen Belangen vertritt?
Wir verweisen Sie gerne weiter an unseren Partner Bürgi Nägeli Rechtsanwälte in Zürich:
Telefon: +41 (0)44 268 40 00
Telefax: +41 (0)44 268 40 05