Immobilien – Bauhandwerkerpfandrecht: Leistung hinreichender Sicherheit als Sicherungssurrogat
ZGB 839 Abs. 3
Die zur Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechts geleistete Sicherheit ist nur dann ausreichend, wenn sie die gleiche Deckung bietet wie das Bauhandwerkerpfandrecht.
Nicht als...
Immobilien: Dienstbarkeit – Ausübungsunmöglichkeit eines Fahrwegrechts
ZGB 736 Abs. 1
Kann der Berechtigte eines Fahrwegrechts die Dienstbarkeit nicht ausüben, weil diese auf den dazwischen liegenden Grundstücken nicht eingetragen ist, liegt eine...
Immobilien / Zweitwohnungen: Keine Entschädigung wegen Baubegrenzung
BV 75b
Die mit der Volksabstimmung vom 11.03.2012 in die Verfassung aufgenommene Baubegrenzung von neuen Zweitwohnungen (BV 75b) gibt Grundeigentümern in betroffenen Gemeinden in aller Regel...
Bauhandwerkerpfandrecht und Baupfandabwehr
Handwerker und Unternehmer können zur Sicherung ihrer Ansprüche aus einem Bauprojekt ein Grundpfandrecht, ein sog. Bauhandwerkerpfandrecht, errichten lassen. Das Grundpfandrecht geht zu Lasten des Eigentümers des Grundstücks, auf dem sich der Bau befindet.
Wenn ein Subunternehmer bzw. Generalunternehmen das Geld nicht korrekt weiterleitet oder Konkurs anmeldet, fallen die Forderungen aus dem Bauhandwerkerpfandrecht auf den Grundeigentümer zurück, auch wenn dieser alle Rechnungen bezahlt hat.
Internationale Immobilienmesse MIPIM in Cannes
Durch das wachsende Interesse ausländischer Investoren steigt auch für die Immobilienbranche der Schweiz die Bedeutung von internationalem Networking. Eine Gelegenheit dafür bietet die internationale Immobilienmesse MIPIM, die jährlich in Cannes stattfindet. Vom 08. - 11. März 2011 treffen sich in Cannes auch dieses Jahr wieder die Immobilienwelt und die Entscheidungsträger der Investoren. Der Standanbieter Swiss Circle ermöglicht seit 1999 das Networking zwischen ausländischen Investoren bzw. Projektentwicklern mit schweizerischen Immobilienunternehmen.
Immobilien – Bauhandwerkerpfandrecht: Berechnung der Klagefrist
ZGB 961 Abs. 3; ZPO 145 Abs. 1 und ZPO 263
Der Fristenstillstand von ZPO 145 Abs. 1 gilt nicht für die Frist, welche das...