Missbräuchlicher Mietzins
In der Praxis gilt heute ein Mietzins als missbräuchlich, wenn ein übersetzter Ertrag aus der Immobilie erlöst wird.
Keine Reduktion per September 2015
Das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vermeldete heute, dass sich der Referenzzinssatz per September 2015 nicht verändere: Weiterhin gilt der Referenzzinssatz von 1.75%.
Mietzinssenkungsanspruch infolge Referenzzinssatzreduktion auf 1.75 %
Senkungsumfang: 2.91 %
Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde infolge niedrigeren Durchschnittszinssatzes während 1 1/4 Jahren vor dem 01.06.2015 von 2 % auf 1.75 % reduziert. Das...
Referenzzinssatz-Reduktion auf 1,75 %
Mietzinsanpassungsmöglichkeit bei hypothekarzinsbasierten Mietverhältnissen
Seit dem 10.09.2008 gilt in der ganzen Schweiz für Mietzinsen, deren Änderbarkeit sich am Hypothekarzinssatz orientieren, ein einheitlicher Referenzzinssatz (VMWG 12a). Zuvor...
Der Referenzzins bleibt bei 2.0 Prozent – viele Mieter hätten trotzdem Anspruch auf Mietreduktion
Bereits seit Anfang September 2013 gilt in der Schweiz der Referenzzinssatz von 2.0 Prozent. Eine Senkung auf das Rekordniveau von 1.75 Prozent ist per...
Mietzinsdepot: So sichern Mieter ihre Kaution
Die Mietzinskaution führt beim Auszug des Mieters jedoch zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Mieter sollten sich beim Abschluss eines Mietvertrages frühzeitig vergewissern, dass ihr Mietzinsdepot korrekt hinterlegt wurde. Ausserdem ist die Kaution des Mieters bei einem Konkurs des Vermieters nur dann sicher, wenn sie ordnungsgemäss hinterlegt wurde - ansonsten fällt sie in die Konkursmasse des Vermieters.