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Strafverteidiger

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Amtlicher Verteidiger

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

=   Verteidiger, welcher von der Verfahrensleitung bestimmt wird, wenn der Beschuldigte im Falle einer sog. „notwendigen Verteidigung“ untätig bleibt, d.h. keinen Wahlverteidiger bestimmt (StPO 132 Abs. 1 lit. a).

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 137, Rz 414

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