LAWINFO

Gruppenarbeitsverhältnis

QR Code

Arbeitsverhältnis Hauptarbeitgeber / Hauptarbeitnehmer

Rechtsgebiet:
Gruppenarbeitsverhältnis
Stichworte:
Gruppenarbeitsverhältnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Rahmen des „Arbeitsverhältnisses Hauptarbeitgeber / Arbeitnehmer“ (Ziffer 1) bedarf es u.E. der stillschweigenden, konkludenten oder ausdrücklichen Zustimmung, dass er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine Hilfsperson beiziehen darf.

U.E. ist die Zustimmung aus verschiedenen Gründen erforderlich:

  • Verantwortung des Hauptarbeitgebers für die Arbeitsorganisation, in die die Hilfsperson integriert werden soll
  • Sozialversicherungsrechtliche Fragen und Problemstellungen, abhängig natürlich vom Arbeitspensum der Hilfsperson

Sozialversicherungsrechtliche Risiken für den Hauptarbeitgeber

Für den Hauptarbeitgeber dürften sich im Verkehr mit den Sozialversicherungsbehörden die nämlichen Probleme und Risiken ergeben wie mit einem „hauptbeschäftigten“ freien Mitarbeiter (Freelancer):

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.