Die Informationen auf dieser Website richtet sich an Grundeigentümer, Vermieter, Bauherren und Total- oder Generalunternehmer.
Die Materie des Bauhandwerkerpfandrechts ist äusserst komplex.
Obwohl 8 abstrakte Vorraussetzungen bestehen,
- Eine geschützte Leistung ((Handwerks-)Arbeit und/oder Material),
- erledigt durch einen pfandberechtigten Unternehmer,
- auf dem belasteten Grundstück,
- des aktuellen Grundeigentümers,
- die Wahrung der Viermonatsfrist seit der letzten wesentlichen Arbeit,
- eine ausgewiesene Pfandsumme,
- die Eintragung im Grundbuch
- und das Nichtvorhandensein einer alternativen Sicherstellung.
… sind die Entstehung des Pfandrechtsanspruchs, der weitere Bauverlauf und das zweckmässige Vorgehen für eine Streitbeilegung, Ablösung oder Ausprozessierung stark einzelfallabhängig.
Für ein richtiges Vorgehen…
- zur Abwehr unberechtigter Bauhandwerkerpfandrechte
- zur Verhinderung eines neuen Fristenlaufs der Viermonatsfrist
- zur Vermeidung einer Doppel- oder Dreifachzahlung
- zur Herstellung der Handlungsfähigkeit (Weiterverkauf der Immobilie)
- zur Beschleunigung
- zur Kostenminimierung
… gibt es trotzdem gewisse Prinzipien, auf die nachfolgend eingegangen wird.
Bauhandwerkerpfandrecht
News rund um Immobilien und Eigentum in der Schweiz
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