LAWINFO

Bauprozess

QR Code

Beweismittel

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Bauprozessen stehen strittige Tatsachen (Baumängel, Bauabrechnungen usw.) und nicht Rechtsfragen im Vordergrund. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten ist meistens eine Vielzahl von Streitpunkten und Beweisen abzunehmen.

In Frage kommen vor allem folgende Beweismittel:

  • Amtlicher Befund
    • Feststellungen, deren Erhebung ohne Fachkenntnisse erfolgen kann
    • Protokollierung / fotografische Festhaltung
  • Augenschein des Gerichts
  • Gerichtsgutachten (Expertise)
    • Feststellung eines fachkundigen Gerichtsexperten
    • Schriftliches Gutachten zuhanden des Gerichtskörpers
  • Alle weiteren zulässigen Beweismittel

Literatur

  • SCHUMACHER RAINER, Beweisprobleme im Bauprozess, in: Festschrift Eichenberger, Aarau 1990, S. 157 ff.
  • CAVELTI ULRICH, Die Expertise im Bauprozess, in: Koller [Hrsg.], Bau- und Bauprozessrecht: Ausgewählte Fragen, St. Gallen 1996, S. 299 ff.
  • ACOCELLA DOMENICO, Der Bauzivilprozess im Überblick, in: Koller [Hrsg.], Bau- und Bauprozessrecht: Ausgewählte Fragen, St. Gallen 1996, S. 265 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.