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Referenzzinssatz / Mietrecht / Wohnungsmiete / Wohneigentum

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BWO: Referenzzinssatz unverändert bei 1.75%

Datum:
01.06.2016
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den Referenzzinssatz unverändert bei 1.75 %, gültig ab 02.06.2016

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