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Einlagensicherungsprivileg bei „Und-/oder-Gemeinschaftskonto“

Datum:
15.08.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bankenkonkurs, Bankenrecht, Konkursrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 219 Abs. 4, BankG 37a, BIV-FINMA 24 Abs. 2

Die Gesetzesauslegung des Einlagensicherungsprivilegs im Bankenkonkurs bei einem sog. „Und-/oder-Konto“ (Gemeinschaftskonto) führte im konkreten Fall dazu, dass jeder Solidargläubiger für sich das Privileg nach BankG 37a im Umfange von CHF 100‘000 beanspruchen kann.

Für Einzelheiten sei auf ZR 117 (2018) Nr. 19, S. 69 ff., verwiesen.

Quelle

Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht für SchKG-Klagen
Urteil vom 05.10.2017
FO170001

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