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Fussball: Anklageerhebung wegen einer FIFA-Überweisung von CHF 2 Mio. an den ehem. UEFA-Präsidenten

Datum:
03.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Anklageerhebung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Re: Trotz getilgten Honorars 8 Jahre später weitere Zahlung über CHF 2 Mio.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage erhoben:

  • gegen den ehem. Präsidenten der FIFA, Joseph Blatter, und
  • gegen den ehem. Präsidenten der UEFA, Michel Platini.

Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, unrechtmässig eine Zahlung von CHF 2 Mio. von der FIFA an Michel Platini erwirkt zu haben.

Einleitung

Die BA wirft vor:

  • Joseph Blatter

    • Betrug (Art. 146 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB])
    • eventualiter Veruntreuung (Art. 138 Ziffer 1 Abs. 2 StGB)
    • subeventualiter ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 1 + 3 StGB) sowie
    • Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 + 2 StGB).
  • Michel Platini

    • Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB),
    • eventualiter Teilnahme an Veruntreuung (Art. 138 Ziffer 1 Abs. 2 StGB)
    • subeventualiter Teilnahme an ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 1 + 3 StGB)
  • namentlich in Form der Gehilfenschaft (Art. 25 StGB) sowie
  • Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 + 2 StGB).

Angeklagter Sachverhalt

Gemäss Medienmitteilung der BA vom 02.11.2021 habe ihre Untersuchung Folgendes ergeben:

  • Michel Platini sei zwischen 1998 und 2002 für den damaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter als Berater tätig gewesen.
  • Für diese Beratertätigkeit sei 1999 in einem schriftlichen und sowohl von Blatter wie auch von Platini unterzeichneten Vertrag eine jährliche Entschädigung von CHF 300’000 vereinbart worden.
  • Die aufgrund dieses Vertrages vereinbarten Entschädigungen seien von Platini jeweils in Rechnung gestellt und von der FIFA vollumfänglich beglichen worden.

Über acht Jahre nach Beendigung dieser Beratertätigkeit machte Platini eine Forderung in der Höhe von CHF 2 Mio. geltend:

  • Unter Mitwirkung von Blatter sei anfangs 2011 eine entsprechende Zahlung von der FIFA an Platini ausgelöst worden.
  • Die von der BA erhobenen Beweise hätten den Verdacht erhärtet, dass diese Zahlung an Platini ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei.
  • Durch diese Zahlung sei die FIFA am Vermögen geschädigt und Platini unrechtmässig bereichert worden.
  • Mit ihrem Vorgehen hätten die Beschuldigten aus Sicht der Anklage die hievor aufgeführten Straftatbestände erfüllt.

Hinweise im Zusammenhang mit der Anklageerhebung

Die BA wolle ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht (BStGer) stellen.

Unschuldsvermutung für die Beschuldigten

Für die beiden Beschuldigten gelte bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Von MCaviglia www.mcaviglia.ch – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8279903

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