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Referenzzinssatz / Mietrecht / Vertragsrecht / Wohnungsmiete / Wohneigentum

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Hypothekarischer Referenzzinssatz bei bleibt bei 1,75 Prozent

Datum:
02.12.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
hypothekarischer Referenzzinssatz, Mietzinserhöhung, Mietzinsreduktion, Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt momentan immer noch 1,75% und verbleibt auf dem Stand des letzten Quartals. Dieser Referenzzinssatz von 1,75% gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den quartalsmässig erhobenen und volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird jeweils in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, welcher mit dem Stichtag 30.09.2015 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,83% auf 1,80% gesunken.

Der massgebende Referenzzinssatz beträgt (kaufmännisch gerundet) somit weiterhin 1,75%. Er verbleibt auf dem gleichen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63% unter- oder 1,87% überschreitet.

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