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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG) / Wettbewerbsrecht

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Kartellgesetz: BR eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision bis 11.03.2022

Datum:
26.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Fusion, Fusionskontrolle, Kartell, Kartellgesetz, Kartellrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Strengere Kontrollen von Unternehmensfusionen

Der Bundesrat (BR) hat am 24.11.2021 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine Wirksamkeitsverbesserung des Kartellgesetzes.

Revisionspunkt

Das Kernelement der Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) bildet

  • die Modernisierung der schweizerischen Fusionskontrolle.

Revisionsziel

Bisher war ein sog. „qualifizierter Marktbeherrschungstest“ der Prüfstandard der Wettbewerbskommission (WEKO).

Zur Anpassung an die internationale Praxis will der BR zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wechseln.

Unterschied von alt und neu

Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem in der Schweiz bisher angewandten „Marktbeherrschungstest“ und dem neu vorgesehenen SIEC-Test liegt in der Höhe der Eingriffshürde.

  • NEU
    • Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden,
      • wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbsführen.
  • BISHER
    • Unter dem heutigen Prüfstandard ist dies erst möglich,
      • wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb vollständig beseitigt wird.
  • KÜNFTIGE RELEVANZEN
    • Relevant werden deshalb
      • die Auswirkungen auf den Wettbewerb sein,
        • auch unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle.
    • Dies ist angesichts der zunehmend digitalisierten Märkte auch wichtig.

Weitere Anpassungsbereiche

Neben der Modernisierung der Fusionskontrolle sollen die vorgeschlagenen Elemente der Vernehmlassungsvorlage auch verbessern:

  • Kartellzivilrecht
    • Erleichterung der Anwendung des Kartellzivilrechts.
      • Recht für geschädigte Endkunden, vor einem Zivilgericht klagen zu können.
  • Widerspruchsverfahren
    • Den Unternehmen soll ermöglicht werden, frühzeitig Planungssicherheit über allenfalls kartellrechtlich heikle Verhaltensweisen zu erhalten.

Umsetzung der Motionen  16.4094 + 18.4282

  • Motion 16.4094 Fournier
    • Entsprechend des Parlaments-Beschlusses vom 05.03.2018 wurden zudem zwei Forderungen der Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» in die Teilrevision miteinbezogen:
      • Beschleunigung deskartellrechtlichen Verwaltungsverfahren durch die Einführung von Fristen.
      • Andererseits soll neu auch eine Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verfahren vor der WEKO eingeführt werden.
  • Motion 18.4282 Français
    • Das Parlament hatte im Juni 2021 die Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen» angenommen, weshalb ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ebenfalls Eingang in die Vernehmlassungsvorlage findet.
      • Die Präzisierung der Erheblichkeit im Sinne von Artikel 5 KG für gewisse Typen von Wettbewerbsabreden.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung läuft bis 11.03.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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