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Konkurs

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Missbräuchlicher Konkurs: Differenzbereinigung abgeschlossen

Datum:
17.01.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

19.043 GESCHÄFT DES BUNDESRATES

Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Bundesgesetz

Einleitung

Wie berichtet, soll ein Paket von Massnahmen inskünftig missbräuchliche Konkurse und Schädigungen von Gläubigern zusätzlich erschweren. 

Differenzbereinigung / Abstimmung

Die Kommission des Nationalrats für Rechtsfragen (RK-N) hat gemäss Mitteilung vom 14.01.2022 im Rahmen der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) die letzte materielle Differenz ausgeräumt:

  • mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltungen ist sie bei der Frage betreffend die Konkursbetreibung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen dem Ständerat gefolgt.

Staat wird seine Schuldner neu zwingend auf Konkurs betreiben müssen

Inskünftig soll der Staat einen Schuldner, der auf Konkurs betrieben werden kann, auch zwingend auf Konkurs betreiben müssen (SchKG 43):

  • Die Kommission möchte damit verhindern, dass Unternehmen, welche faktisch zahlungsunfähig sind, weiter auf dem Markt präsent und entsprechende Schäden bei den Vertragspartnern verursachen können.

Minderheitsantrag

Eine Minderheit beantragte ihrem Rat am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, welcher den Gläubigern für Forderungen aus öffentlichem Recht ein Wahlrecht einräumen sollte, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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