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Mobilfunk: Standortidentifikation bei Notrufen

Datum:
19.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Information und Kommunikation
Stichworte:
Mobilfunk
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkraftsetzung: 01.07.2022

Ab Mitte 2022 sollen bei Notrufen über Mobilfunk durch die konzessionierten Telekom-Anbieter präzisere Standortinformationen mitgeliefert werden.

Der Bundesrat hat am 17.11.2021 beschlossen, die entsprechenden Bestimmungen für die Mobilfunkkonzessionärinnen am 01.07.2022 in Kraft zu setzen.

Weil der Aufwand für die Vorbereitung der technischen Umsetzung grösser als ursprünglich erwartet ist, wurde das Inkrafttreten auf den 01.07.2022 verschoben.

Gleichzeitig mit der Verordnungsbestimmung werden die technischen und administrativen Ausführungsbestimmungen des BAKOM in Kraft treten.

Hinweise

Moderne Fahrzeuge sind heute so ausgerüstet, dass bei Unfällen automatisch die Notrufnummer 112 alarmiert wird. Mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes (Art. 20 FMG) und der damit verbundenen Verordnung über Fernmeldedienste (Art. 29 FDV ff.) wurden für diese Anwendung in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen geschaffen. So verfügen die Rettungsorganisationen über die relevanten Informationen (eCall112). Gleichzeitig wurde eingeführt, dass bei Notrufen ab Mobiltelefonen automatisch der Standort der Anruferin oder des Anrufers an die Notrufzentrale übermittelt wird (Advanced Mobile Location, AML).

Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM vom 17.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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