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Führerausweisentzug

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Sicherungsentzug

Rechtsgebiet:
Führerausweisentzug
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisentzug, Führerscheinentzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Sicherheitsentzug hat sich auf SVG 17 Abs. 5 zu stützen. Gemäss SVG 17 Abs. 5 ist der Führerausweis zu entziehen, wenn der Inhaber Auflagen missachtet, die bei der Wiedererteilung eines früher entzogenen Führerausweises verfügt worden waren.

Als Auflage kommt zB in Frage, dass der Inhaber eine ärztlich kontrollierte Alkoholtotalabstinenz einhält und die Respektierung dieser Pflicht alle drei Monate durch bestimmte Laborwerte des Bluts und alle sechs Monate durch Haaranalysen auf Ethylglucuronid (EtG) nachweist.

Vgl. im Übrigen die instruktive neue bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Einhaltung der Alkoholtotalabstinenzauflage, Haaranalyse und seine Klarstellung der Rechtsprechung unter:

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