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Veranlagungsverjährung

Datum:
18.07.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
DBG, Steuern, Steuerrecht, StHG, Veranlagungsverjährung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausdrückliches Unterbrechungsverhalten des Steuerpflichtigen gefordert

Für die Verjährungsunterbrechung ist das Verhalten des Steuerpflichtigen oder der mithaftenden Person wie folgt mitentscheidend:

  • Ausdrückliche Anerkennung der Steuerforderung
    • Verjährungsunterbrechung nur, aber immerhin, sofern und soweit die Anerkennung der Steuerforderung «ausdrücklich» erfolgt
  • Keine analoge Anwendung der zivilrechtrechtlichen schuldnerischen Verjährungsunterbrechung
    • Das zusätzliche Attribut der Ausdrücklichkeit führt dazu, dass nicht alles, was zum Beispiel vertragsrechtlich als verjährungsunterbrechend gilt, auch direkt-steuerlich zur Unterbrechung der Veranlagungsverjährung führt
  • Berücksichtigung von Tathandlungen
    • Der Steuerpflichtige oder die mithaftende Person können ihren Unterbrechungswillen nur im Rahmen einer mitwirkungsbezogenen Tathandlung erklären
    • Ein bloss konkludent geäussertes Verhalten gilt nicht als «ausdrücklich».

In concreto stellten sich die E-Mails der Steuerpflichtigen als ausdrückliche Fortsetzung der vorbehaltlosen Steuererklärung dar.

Quelle

BGer 2C_884/2018 vom 30.01.2019 = BGE 145 II 130 ff.

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