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Wettbewerbsrecht

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WEKO: Aktualisierung der Vertikalvereinbarungs-Regeln

Datum:
14.12.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Vertikalvereinbarungs-Regeln, Vertikalbekanntmachung + Aktualisierung
Stichworte:
Fallpraxis, Rechtssprechung, Vertikalbekanntmachung, Vertikalvereinbarungs-Regeln
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2023

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Vertikalbekanntmachung zu Vereinbarungen von Unternehmen verschiedener Marktstufen überarbeitet:

  • Damit trägt die WEKO Rechnung
    • der jüngsten Rechtsprechung;
    • der Fallpraxis in der Schweiz;
    • den Entwicklungen in der EU.

 Thema Vertikalvereinbarungen

  • Verbreitung der Vertikalvereinbarungen
    • Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen sind an der Tagesordnung,
      • zB zwischen Herstellern und Detailhändlern.
  • Ziel von Vertikalvereinbarungen
    • Solche Vereinbarungen erhöhen meistens die Effizienz innerhalb einer Produktions- oder Vertriebskette.
  • Unzulässige Vereinbarungen
    • Gewisse Vereinbarungen wie Preisbindungen und Abschottungen des schweizerischen Marktes sind jedoch grundsätzlich unzulässig.

Unerlaubte Verhaltensweisen

  • Die WEKO und die europäische Wettbewerbsbehörde zeigen auf,
    • welche Verhaltensweisen
      • erlaubt sind und
      • welche nicht.
  • Die WEKO veröffentlicht dazu
    • die Vertikalbekanntmachung inkl. Erläuterungen,
  • die EU gibt hiezu bekannt
    • die Vertikal Gruppenfreistellungsverordnung inkl. Vertikalleitlinien.

Entwicklung in der EU + WEKO

Die EU hat ihre Regeln modernisiert und per 01.06.2022 in Kraft gesetzt:

  • Online-Handel + Vertriebssysteme
    • Die EU berücksichtigt unter anderem
      • die Erkenntnisse im Bereich des Online-Handels und
      • erlaubt eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung von Vertriebssystemen.

Die WEKO hat in der Folge

    • ihre Bekanntmachung überarbeitet und
    • sichergestellt, dass weiterhin grundsätzlich die gleichen Regeln zur Anwendung kommen wie in der EU.

Die WEKO berücksichtigt

  • die jüngste schweizerische Rechtsprechung;
  • die aktuelle Fallpraxis;
  • den Leitentscheid des Bundesgerichts (Hors-Liste-Medikamente) über Preisempfehlungen.

Vernehmlassung / Vernehmlassungsergebnisse

  • Vernehmlassung
    • Vor der eingangsgenannten Revision führte die WEKO eine öffentliche Vernehmlassung durch.
  • Vernehmlassungsergebnisse
    • Die vorgeschlagenen Anpassungen der Vertikalvereinbarungs-Regeln wurden weitgehend begrüsst, insbesondere die starke Anlehnung an das EU-Wettbewerbsrecht.

Inkrafttreten der Bekanntmachung

Die Bekanntmachung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

  • Die Unternehmen haben nun ein Jahr Zeit, ihren Vertrieb an die neuen Regeln anzupassen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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