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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Wohneigentum

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Jeder Einwohner der Schweiz darf Immobilien kaufen.
  • Staatsbürger eines EU-15-Landes können im gleichen Masse Immobilien kaufen wie Schweizer.
  • Nicht Staatsbürger eines EU-15-Landes können einzig ein Haus zur Eigennutzung kaufen. Bei grösseren Grundstücken braucht es eine Sondergenehmigung.
  • Um eine Immobilie zu kaufen, muss mind. 20% des Kaufpreises vom Erwerber selbst aufgebracht werden. Für den Erwerb eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in der Schweiz müssen mindestens 150’000 Franken vorhanden sein. Die restlichen 80% können durch ein Hypothekardarlehen finanziert werden.
  • Nähere Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland finden Sie hier: Bundesamt für Justiz

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