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Zustellfiktion: Anwendung nur auf nicht abgeholte bzw. nicht entgegengenommene Postsendungen

Datum:
09.01.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Postsendung, Steuern, Zustellfiktion
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Staats- und Gemeindesteuern Kanton Aargau

Im zu beurteilenden Fall BGer 2C_1020/2018 stellte das Bundesgericht u.a. fest, dass die Zustellfiktion nur zum Tragen komme, wenn die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt werde.

Es war jedoch unbestritten, dass der Steuerpflichtige die Postabholfrist verlängert und die Veranlagungsverfügung bei der Post denn auch abgeholt hatte.

Auch ohne Vorliegen einer Zustellfiktion war seine Steuereinsprache aber verspätet, weshalb das Bundesgericht die Beschwerde als unbegründet abwies.

Quelle

BGer 2C_1020/2018 vom 03.12.2018

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