LAWNEWS

Geschäftsraummiete / Ladenmiete / Gewerberaummiete / Mietrecht / Vertragsrecht

QR Code

Coronavirus (COVID-19): RK-NR spricht sich gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus

Datum:
12.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Geschäftsmietegesetz, Mietrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) sprach sich am FR 09.10.2020 mit 14 zu 11 Stimmen gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus, welches der Bundesrat der Bundesversammlung in Erfüllung von entsprechenden Motionen des National- und Ständerats vorgelegt hat (20.076).

Detail-Information

„Die Räte verabschiedeten in der Sommersession 2020 zwei gleichlautende Motionen ihrer Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (20.3451 und 20.3460). Diese beauftragten den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage, welche vorzusehen hatte, dass Betriebe lediglich 40 Prozent der eigentlich geschuldeten Miete entrichten müssen, sofern sie im Frühjahr 2020 aufgrund von Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus schliessen mussten. Der Vorentwurf der Vorlage wurde in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen, weshalb der Bundesrat bei der Verabschiedung der Botschaft am 18. September 2020 darauf verzichtete, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen.

Die Kommission führte an ihrer Sitzung zunächst Anhörungen durch und lud dazu Vertreterinnen und Vertreter der verschieden betroffenen Kreise ein. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Vorlage bei der Mieterschaft Zustimmung findet, während sie bei der Vermieterschaft auf grosse Ablehnung stösst.

Auch in der Kommission überwogen nach der kontroversen Eintretensdebatte schliesslich die negativen Stimmen. Die Kommission empfindet es insbesondere als stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden sollte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich damit ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte verbinden würde. Sie stört sich auch daran, dass mit dem Gesetz nur jenen Gewerbetreibenden geholfen werden soll, die eine Miete ausrichten müssen. Dies verzerre den freien Wettbewerb, da es Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften schlechter stelle. Insgesamt zweifelt die Kommission auch am möglichen Nutzen der Vorlage. Diese bewirke lediglich eine grosse Rechtsunsicherheit, leiste aber keinen substanziellen Beitrag zur Abwendung von Konkursen.

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Abwendung einer drohenden Konkurswelle bei Betrieben der Gastronomie und des Detailhandels leistet. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheinen ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.

Sie ist der Ansicht, dass das Parlament in der Pflicht steht, der Bevölkerung die versprochene Lösung auch vorzulegen. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat wird das Gesetz anlässlich der Sondersession am 29. Oktober 2020 beraten. Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit der Vorlage befassen.“

Quelle: Parlaments-Medienmitteilung vom 09.10.2020, 16.30 Uhr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.