Archiv für die Kategorie ‘Prozessrecht’

Prozesskosten: Finanzierung eines Rechtsstreits

Illustration: Prozessfinanzierung / Verfahrenskosten

Um sich gegen die Kostenrisiken eines allfälligen Rechtsstreits abzusichern, kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese decken jedoch nur bestimmte Streitigkeiten und zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ist eine Rechtsstreitigkeit nicht versichert und fehlen die Mittel für einen Prozess, bestehen folgende Möglichkeiten: Mittellose Personen können unter bestimmten Umständen unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen. Je nach Streitwert und Erfolgsaussichten ist es auch möglich, das Kostenrisiko gegen eine Erfolgsbeteiligung an einen Prozessfinanzierer abzugeben.

Anlegerschutz / Kapitalanlageschutz in der Schweiz

Illustration: Anlegerschutz

Im Bereich des Anlegerschutzes verzichtet der Gesetzgeber in der Schweiz auf eine detaillierte staatliche Regelung zugunsten der Selbstregulierung durch private Organisationen. Dies bedeutet jedoch auch, dass weder ein eigentliches Finanzdienstleistungs-Zentrum existiert, welches Investionsmöglichkeiten auf ihre Seriosität prüft, noch anerkannte Ausbildungsmöglichkeiten für Kapitalanleger bestehen. Für Anleger ist dies auch im Schadensfall probelmatisch: Wer durch fehlerhafte Beratung oder Anlagebetrug einen Schaden erlitten hat, hat es oft schwierig, seine Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

Schiedsgerichtsbarkeit: Schiedsgericht und Schiedsverfahren

Illustration: Schiedsgericht und Schiedsverfahren

Bei internationalen Verträgen können sich die Parteien oft nicht auf einen Gerichtsstand im Land nur der einen Vertragspartei einigen. Die Lösung ist eine landesunabhängige, neutrale Gerichtszuständigkeit mit selbst gewählter oder von der zuständigen Organisation bestimmten Schiedsordnung: Das Schiedsgericht, ein privates Gericht, das in einem Schiedsverfahren durch die Abrede der Streitparteien zusammentritt und ein Urteil in Form eines Schiedsspruchs fällt. Die Streitbeilegung mittels eines Schiedsgerichtes bietet sich neben grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auch bei vertraulichen Streitigkeiten an, bei denen eine öffentliche Verhandlung nicht erwünscht ist.

Neues Patentanwaltsgesetz und Bundespatentgericht

Illustration: Patentanwalt / Bundespatentgericht

Für viele Schweizer Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung ist der Patentschutz ein zentraler Faktor im wirtschaftlichen Wettbewerb. Eine ungenügende Beratung und Vertretung rund um die Durchsetzung des Patentschutzes kann schwerwiegende Folgen haben. Ein neues Gesetz soll sicherstellen, dass Patenanwälte den hohen fachlichen Anforderungen gerecht werden, und damit schlussendlich auch zu einer Stärkung des Innovationsstandortes Schweiz beitragen. Das neue Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung treten am 1. Juni 2011 in Kraft.

Ungerechtfertigte Betreibung? Betreibungsregistereintrag?

Illustration: Betreibung / Betreibungsregistereintrag

Im Schweizerischen Zwangsvollstreckungsrecht kann der Gläubiger eine Betreibung einleiten ohne seine Forderung nachweisen zu müssen. Das heisst, jeder kann jeden betreiben; ob eine gerechtfertigte Forderung besteht, wird nicht überprüft. Der Betriebene kann den Fortgang der Betreibung (vorübergehend) zum Stillstand bringen, indem er Rechtsvorschlag erhebt. Ein Eintrag ins Betreibungsregister kann vom Betriebenen dagegen nicht verhindert werden. Es bestehen jedoch Möglichkeiten, einen Betreibungsregistereintrag zu löschen.

Mietprozess nach neuer ZPO / Miet-Schlichtungsverfahren

Illustration: Mietprozess nach neuer ZPO / Miet-Schlichtungsverfahren

Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 wird das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO) vom Bund geregelt. Für Streitigkeiten Miet- und Pachtstreitigkeiten zu Wohn- und Geschäftsräumen müssen die Kantone neu eine Schlichtungsbehörde (Miet-Schlichtungsbehörde) zur Verfügung stellen. Das Schlichtungsverfahren ist ein dem Hauptverfahren bzw. dem Erkenntnisverfahren vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien.Das Schlichtungsverfahren ist jedoch kein freiwilliger Aussöhnungsversuch, sondern ist grundsätzlich obligatorisch.