Um die Arbeitnehmerschaft vor den Gefahren eines Sozial- und Lohndumpings zu schützen, hat die Schweiz am 01.06.2004 im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU flankierende Massnahmen eingeführt.
Die flankierenden Massnahmen ermöglichen
- Kontrollen der minimalen bzw. üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen
- Massnahmen bei behördlich festgestellten Missbräuchen.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.