Pädophile Sexualstraftäter dürfen künftig nicht mehr mit Kindern arbeiten.
Die Gerichte werden in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen müssen.
An seiner Sitzung vom 10.10.2018 hat der Bundesrat die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der „Pädophilen-Initiative“ auf den 01.01.2019 in Kraft gesetzt.
Mehr: Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter ab 1. Januar 2019 | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Weiterführende Informationen
- Strafrecht: StGB-Revision für angemessenere Strafrahmen | law-news.ch
- Rechtliche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative | law-news.ch
- Persönlichkeitsrecht: Diskriminierungsschutz aufgrund sexueller Orientierung | law-news.ch
- Strafprozessrecht – Schwere Delikte: Im Zweifelsfall Anklageerhebung | law-news.ch
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