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Gesundheitsrecht / Sportrecht

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Coronavirus: Sport-Erlaubnis ab 11.05.2020 und Spielbetrieb voraussichtlich ab 08.06.2020

Datum:
29.04.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Weitere Lockerung des Lockdown
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat lockert gemäss seiner heutigen Mitteilung auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Ab 11.05.2020 dürfen – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings absolviert werden.

Dies gilt für den

  • Breitensport
  • Leistungssport
  • Einzelsport
  • Mannschaftssport

Spielbetrieb ab 08.06.2020 geplant

  • Wettkämpfe seien weiterhin nicht erlaubt
  • Der BR beabsichtige aber, den Spielbetrieb – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – in Ligen mit überwiegend professionellem Spielbetrieb ab 08.06.2020 wieder zuzulassen
  • Entschieden würde voraussichtlich am 27.05.2020, in Abhängigkeit von der Pandemie-Entwicklung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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