SchKG 33 Abs. 4
Die Einrichtung „MyPost 24“ gilt als schweizerisches Postbüro.
Wer eine versäumte Rechtshandlung nachholen will, muss gleichzeitig die 1) Frist-Wiederherstellung verlangen und die 2) versäumte Rechtshandlung nachzuholen, ohne abzuwarten, bis die verspätete Eingabe aus dem Recht gewiesen wird.
Quelle
BGer 5A_972/2018 vom 05.02.2019
Weiterführende Informationen
- 5A_972/2018 | bger.ch
- Mangelhafte Eröffnung: A-Post Plus und Berechnung der Beschwerdefrist | law-news.ch
- Zustellung | steuer-verfahrensrecht.ch
- Unrichtige Steuerbescheide: Rechtsbehelfe erfordern Einhaltung von Fristen und Vorschriften | law-news.ch
Bildquelle: Medien: Bilder und Videos | post.ch
LawMedia Redaktion
Neueste Artikel von LawMedia Redaktion (alle ansehen)
- Schlichtungsbehörde: Verhalten bei örtlicher Unzuständigkeit - 20. Januar 2021
- Coronavirus: Bundesgericht schreibt Heimarbeit vor – besonders gefährdete Personen bleiben zu Hause - 19. Januar 2021
- Landesverweis: Härtefallprüfung bei in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern - 19. Januar 2021

Anwalt finden
Sie haben ein rechtliches Problem und brauchen Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt? Auf GetYourLawyer – die Anwaltsplattform in Partnerschaft mit der LawMedia AG – finden Sie für jeden Fall den passenden Anwalt.