Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 03.12.2020 bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13.05.2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31.03.2021 in Kraft bleibt bzw. verlängert wird.
- Mehr:
Weiterführende Informationen
- Steuern HOA-Arbeitnehmer | home-office-arbeit.ch
- Dopelbesteuerungsabkommen | dba.ch
- Merkblatt Definition des Grenzgängers im Sinne von Artikel 3 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und dem Schweizerischen Bundesrat vom 11. April 1983 (PDF, 994 kB, 14.09.2016) | estv.admin.ch
- Grenzgängerbewilligung EG/EFTA | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
LawMedia Redaktion
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