Urteil: Gericht darf gefällten Entscheid nicht nachträglich ändern
ZPO 59 Abs. 2 lit. e + ZPO 308 ff. / „Kein Urteil nach dem Urteil“
In einem gerichtlichen Verfahren aus Betreibungsrecht (Arrest) erliess ein...
Prozessvertretung durch Unternehmensjuristen als Handlungsbevollmächtigte
Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die Beschwerde einer Beschwerdeführerin nicht ein, weil die Beschwerdeschrift durch zwei ihrer nicht im Handelsregister als Zeichnungsberechtigte...
Prozessieren in der Schweiz
Soeben wurde die Website zum Prozessieren in der Schweiz fertig. Sie erhalten Informationen zum juristischen Prozess sowohl aus der Sicht des Klägers, welcher eine...
Trotz Facebook-Freundschaft mit Prozesspartei kein Richterausstand
Die blosse Tatsache, dass ein Richter mit einer Verfahrenspartei auf Facebook "befreundet" ist, bildet für sich allein kein Ausstandsgrund.
Ohne zusätzliche Anhaltspunkte kann daraus nicht...
Kollektiver Rechtsschutz / Gruppenklagen
Der Bundesrat hat einen Bericht mit dem Titel "Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz – Bestandesaufnahme und Handlungsmöglichkeiten" veröffentlicht. Der Bericht zum Schluss, der kollektive Rechtsschutz im Schweizerischen Privatrecht sei "verbesserungsfähig"; insbesondere in den Bereichen Konsumentenschutz, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Persönlichkeitsschutz, Gleichstellungs- und Datenschutzrecht. Es werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um den kollektiven Rechtsschutz im Rahmen bestehender Instrumente zu verbessern. Es soll aber auch die Einführung neuer Instrumente geprüft werden, so bestimmte Formen der Gruppenklage.
K-Tipp: Umfrage für Rechtsschutzversicherungs-Vergleich
Spürbare Verhaltensänderung der Rechtsschutzversicherungs-Anbieter
Die K-Tipp-Redaktion hat Ende März 2016 bei der Anwaltschaft eine Umfrage lanciert. Motivator bildet offenbar der Umstand, dass kleine Prämien- und...