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Familienrecht / Kindsrecht

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Kindesschutz in 2022: 44 Prozent der Massnahmen wegen zerstrittener Eltern

Datum:
29.09.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht, Kindsrecht
Thema:
KESB-Fallzahlen 2022
Stichworte:
KESB, Kindesschutz, zerstrittene Eltern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die KESB-Fallzahlen entwickelten sich im vergangenen Jahr weitgehend unauffällig:

  • Per 31.12.2022 bestanden Schutzmassnahmen für
    • Personen
      • 149‘465
    • Erwachsene
      • 103‘330
    • Kinder
      • 46‘135.
  • Es stehen im Fokus
    • bei den Erwachsenen
      • die massgeschneiderte Unterstützung im Alltag
    • bei den Kindern
      • die Erziehungsberatung der Eltern
        • insbesondere die Beratung von zerstrittenen Eltern zum Besuchsrecht.
  • Die Zahlen verzeichnen eine leichte Zunahme von rund 2% pro Jahr.

 Einleitung

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hat in ihrer Medienmitteilung vom 27.09.2023 über die nationalen KESB-Fallzahlen 2022 informiert.

Erwachsenenschutz

Rund zwei Drittel aller Menschen, welche mit Hilfe von KESB-Schutzmassnahmen unterstützt und begleitet werden, sind hilfsbedürftige Erwachsene.

Elternkonflikte und Schutzmassnahmen

In einem Drittel der Fälle handelt es sich um Kinder in belastenden Lebenssituationen.

Per 31.12.2022 bestand für 46‘135 Kinder eine KESB-Schutzmassnahme. Dabei geht es in der Regel um:

  • die Unterstützung der schutzbedürftigen Kinder;
  • die Beratung der Eltern.

In der Regel

  • berät eine Beistandsperson
    • die Eltern in Erziehungsfragen;
    • in Fragen der Kinderbetreuung;
  • vertritt die Interessen des Kindes in einem
    • Vaterschaftsprozess oder
    • Unterhaltsprozess.
  • geht es auch um die Unterstützung bei der Umsetzung des Besuchsrechts,
    • weil zB ein Elternteil den Kontakt zum anderen Elternteil
      • verhindert oder
      • erschwert oder
      • die Eltern derart zerstritten sind, dass sie
        • nicht miteinander kommunizieren und
        • keine Abmachungen treffen können.

Suche nach neuen Konzepten

Weil die KESB und die Beistandspersonen diese Elternkonflikte nicht oder nur bedingt lösen können, sind neue Konzepte gefragt. Die Idee von KOKES ist,

  • die Eltern im Rahmen einer angeordneten Beratung zu befähigen, das Kindeswohl wieder in den Blick zu bekommen und
  • die Kinderbelange als Eltern selber zu lösen.

Die statistischen Zahlen zum Kindesschutz

Statistiken allgemein

 

FAQ

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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