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Fokus Menschenrechte

Stichworte:
EMGR, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Grundfreiheiten, Grundrechte, Menschenrechte
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet die Grundfreiheiten und den Schutz der Menschenrechte. Jede Person, deren von der EMRK geschützten Grundrechte eingeschränkt werden und die den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft hat, kann den erwähnten Gerichtshof anrufen. Die Umsetzung der EMRK wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Strassburg kontrolliert.

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